RECHTSHINWEIS

Bitte beachten Sie, dass sämtliche auf dieser Seite angebotenen Dienste, soweit sie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen betreffen, nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung umfassen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen gerne einen umfangreichen Büroservice an.


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